Durch die Pleite der Firma Lehman Brothers Inc., New York und ihrer Tochtergesellschaften haben auch deutsche Kapitalanleger viel Geld verloren. Überraschend ist, dass die Geschädigten nicht in erster Linie geldgierige Zocker sind, die ihr Geld in die hochspekulativen Papiere dieser Investmentbank gesteckt hatten, sondern ahnungslose Kleinanleger, oft im Rentenalter, denen die riskanten Papiere von ihrer Hausbank …weiterlesen
Archiv für Oktober 2009
Die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträge ist (auch dann) wettbewerbswidrig, wenn die Telefonnummer sich (nur) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen befindet (OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009 – 4 U 43/09)
Nach § 355 BGB ist der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen klar und deutlich über seine Rechte, insbesondere über sein Widerrufsrecht zu belehren. Diese Belehrung darf auch nicht durch Zusätze unklar werden. Eine solche gesetzwidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird,weiterlesen