Arbeitsrechtler wissen: Wer stiehlt und schlägt, der fliegt. Dieser in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte seit Jahrzehnten fest verankerte Grundsatz der besagt, dass der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber bestiehlt mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss, wurde vom Bundesarbeitsgericht erstmals im Juni diesen Jahres mit dem bundesweit in die Schlagzeilen geratenen Fall der Supermarktkassiererin Emmely, die zwei …weiterlesen
Archiv für September 2010
OLG Koblenz: Rechtsanwaltshonorar bis 500 Euro je Stunde nicht sittenwidrig
Rechtsanwälte dürfen mit ihren Mandanten anstelle der gesetzlichen Gebühren auch eine Honorarvereinbarung treffen, also beispielsweise ein Stundenhonorar vereinbaren. Dabei kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, wenn die gesetzlichen Gebühren um ein Vielfaches überschritten werden. Stundenhonorare von 500 € sind dabei keine Seltenheit.weiterlesen