Chef online beleidigen: Kann ins Auge gehen Erlaubt: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch im Internet. Kritik ist zulässig, solange das Persönlichkeitsrecht des Chefs nicht verletzt wird. Verboten: Wer seinen Boss im Internet anschwärzt, liefert ihm einen Kündigungsgrund. Beleidigungen oder Schmähkritik braucht der Chef nicht hinzunehmen, denn solche Äußerungen gelten als öffentlich, nicht als privat. …weiterlesen
Archiv für Juli 2012
Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre
Gegen die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ oder die der Kanzlei als „Winkeladvokatur“ besteht ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. § 185 StGB. Dies hat das OLG Köln entschieden (AZ: 16 U 184/11).weiterlesen
Neuregelung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens auf dem Weg
Nach dem bereits verabschiedeten Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, wurde am 18.07.2012 nunmehr vom Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen und somit die „zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform“ auf den Weg gebracht. …weiterlesen
BAG: Massenentlassungsanzeige – Keine Heilung von Fehlern durch bestandskräftigen Bescheid der Arbeitsverwaltung
Begeht der Arbeitgeber bei der Erstattung einer nach § 17 KSchG erforderlichen Massenentlassungsanzeige Fehler, werden diese durch einen bestandskräftigen Bescheid der Agentur für Arbeit nach §§ 18,20 KSchG nicht geheilt. Die Arbeitsgerichte sind durch einen solchen Bescheid nicht gehindert, die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige festzustellen. Dies entschied nun das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. Juni 2012,Az. …weiterlesen
Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren durch Prozessfinanzierungsvertrag
Wer amerikanische Anwaltsserien im Fernsehen sieht weiß, dass dort Anwälte oft auf Erfolgsbasis arbeiten, also an den Entschädigungszahlungen, die sie für ihre Mandanten in Millionenhöhe erstreiten, prozessual beteiligt sind. Deutsche Rechtsanwälte dagegen werden ausschließlich für ihre Tätigkeit, nicht jedoch für ihren Erfolg bezahlt. Anders lautende Vereinbarungen sind nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers nicht zulässig …weiterlesen