Privat surfen: Oft ist das gar nicht verboten! Erlaubt: An explizite Verbote des Arbeitgebers muss sich jeder halten. Die Überwachung der privaten Internetnutzung ist aber grundsätzlich nicht zulässig. Eine „Missbrauchskontrolle“ ist nur erlaubt, wenn genügend Indizien vorliegen, dass durch das private Surfen die Arbeitsleistung sinkt. Wer etwa vom Betriebs-PC aus seine private Homepage ins Web …weiterlesen
Archiv für Juli 2012
BGH: Äußerungen in Gerichtsverfahren sind nicht gesondert angreifbar
Vor Gericht geht es oft hoch her, wenn Parteien und ihre Rechtsanwälte darum streiten den Fall für sich zu entscheiden. Manchmal fallen auch Worte, die durchaus beleidigenden Charakter haben können. Im Äußerungsrecht unerfahrene Rechtsanwälte glauben daher gelegentlich sie könnten gegen Äußerungen, die nach ihrer Meinung beleidigend oder verleumderisch waren, gesondert mit Ehrschutzklagen oder Strafanzeigen vorgehen.weiterlesen
Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt
Der BFH hat mit Urteil vom 29.02.2012 IX R 11/11 entschieden, dass kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft besteht. Im Streitfall beantragte der Kläger eine verbindliche Auskunft zur Steuerbarkeit einer Erbbaurechtsbestellung an zwei landwirtschaftlichen Grundstücken zu Erschließungszwecken. Der Kläger glaubte, hierdurch die Besteuerung des Veräußerungsgewinns (§ 23 Abs. 1 Satz 1 …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 1)?
Vorsicht, Chef hört mit! Private E-Mails schreiben, nach Herzenslust im Web surfen, Dateien downloaden, und das Ganze natürlich während der Arbeitszeit – mal ehrlich: Kennen Sie nicht auch Kollegen, die sich ab und zu eine Surfpause gönnen? Oder haben Sie etwa selbst schon…? Aber: Der schnelle Klick ins Web kann böse Konsequenzen für Ihren Arbeitsplatz …weiterlesen
Fitnessstudiovertrag – Krankheit als Sonderkündigungsrecht
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 13.10.11 (213 C 22567/11) entschieden, dass bei einem Vertrag mit einem Fitnessstudio grundsätzlich die Krankheit eines Kunden, welche dazu führt, dass dieser die Fitnessstudioeinrichtung nicht mehr nutzen kann, ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Ein Kunde kann sich dementsprechend bei Krankheit und keiner kurzfristigen Heilung fristlos von einem Laufzeitvertrag mit einem …weiterlesen