Im Zivilprozess gilt der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung. Dies bedeutet, dass die Parteien sich insbesondere innerhalb der gesetzlichen bzw. der vom Gericht gesetzten Fristen erklären müssen. Werden solche Fristen versäumt, kann dies dazu führen, dass der Vortrag verspätet und damit präkludiert ist, also bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt wird. Nicht jede Fristversäumnis führt aber automatisch …weiterlesen
Archiv für September 2012
Pflichtteilsanspruch für Enkel?
Abkömmlinge eines Erblassers, also seine Kinder, aber auch Enkel, sind grundsätzlich pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteilsanspruch der Enkel spielt aber, solange die Eltern noch leben, regelmäßig keine Rolle, weil diese nach § 2309 BGB den Pflichtteilsanspruch der Enkel verdrängen. Ausnahmsweise kann ein Enkel, dessen Eltern noch leben, aber dennoch pflichtteilsberechtigt sein. Dies hat der BGH nun in …weiterlesen
Europäische Erbrechtsverordnung zu einfacherer Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle tritt in Kraft
Die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle in der Europäischen Union wird erleichtert. Die dazu Anfang Juni 2012 vom Rat der Justizminister beschlossene europäische Erbrechtsverordnung wurde am 27.07.2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist nun Mitte August 2012 in Kraft getreten und kommt ab Mitte 2015 zur Anwendung. „Da jeder Mitgliedstaat über ein eigenes Erbrecht verfügt, war die Rechtslage …weiterlesen
BAG: Ehrenamt begründet kein Arbeitsverhältnis
Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.08.2012 (10 AZR 499/11) entschieden.weiterlesen
Ehrverletzende Äußerungen über Arbeitgeber bei Facebook rechtfertigt keinen Unterlassungsanspruch
Verletzt ein Arbeitnehmer durch ehrverletzende Äußerungen das nach § 823 Abs. 1, 2 BGB geschützte Persönlichkeitsrecht eines anderen Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, kann der Verletzte von diesem analog §§ 12, 1004 Abs. 1 BGB grds. Unterlassung und ggfls. Widerruf verlangen.weiterlesen