Was im Showbusiness und auf Fußballplätzen längst selbstverständlich ist, nämlich dass die Stars ihren Körper mit auffälligen Tattoos schmücken, soll auch Polizeibeamten nicht länger verwehrt sein. Dies hat jedenfalls das VG Aachen in seinem Urteil vom 29.11.2012 (1 K 1518/12) entschieden.weiterlesen
Archiv für Dezember 2012
Gutes tun und Steuern sparen
Die Weihnachtszeit ist bei vielen Steuerpflichtigen Spendenzeit. Neben der Erfüllung eines guten Zwecks können die Spender ihre Zahlung vorteilhaft in ihrer Steuererklärung ansetzen. Abzugsfähig sind Zuwendungen in Höhe bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wer noch mehr zahlt, kann den nicht abzugsfähigen Betrag in den folgenden Jahren steuersparend erklären. Spenden und Mitgliedsbeiträge an …weiterlesen
BFH: Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar
Erleidet ein Arbeitnehmer mit seinem privaten PKW auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er das Unfallfahrzeug in nicht repariertem Zustand, bemisst sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös. Dies hat der BFH mit Urteil vom 21.08.2012 (VIII …weiterlesen
Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft
Für sog. Diensteanbieter bestehen nach § 5 TMG näher bestimmte Informationspflichten (sog. Impressumspflicht). Wer gewerblich eine Internetseite betreibt und kein oder kein vollständiges Impressum angibt, handelt regelmäßig wettbewerbswidrig und kann dafür von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. Der Sinn und Zweck dieser Regelungen besteht darin, dass ein Nutzer unschwer erkennen können soll, wer hinter der …weiterlesen
Kurzfristige Einlage als Gestaltungsmissbrauch
Der BFH hat mit Urteil vom 21.08.2012 (VIII R 32/09) entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Schuldzinsen zu vermeiden.weiterlesen