Mit seinem Urteil 7 K 3506/12 F hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Schuldzinsen die nach dem Wegfall der Vermietungsabsicht anfallen, nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Im Streitfall veräußerte die Klägerin im Jahr 2009 vermietete Immobilien und begehrte, die für die vorzeitige Ablösung des Finanzierungsdarlehens im …weiterlesen
Archiv für Mai 2013
Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen vertragswidrig angelegter Barkaution bei Insolvenz des Vermieters
Als Mieter besteht das Recht vom Vermieter einen Nachweis dafür zu verlangen, dass er die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Solange er nach Aufforderung diesen Nachweis nicht bringt, besteht zu Gunsten des Mieters ein Zurückbehaltungsrecht an den geschuldeten Mietzinsen (bis zur Höhe der Kaution). Dieses Zurückbehaltungsrecht können Mieter in der Insolvenz des Vermieters …weiterlesen
HARIBO muss für Biss auf Fruchtgummi Schadensersatz leisten
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 23.05.2013 (21 U 64/12) den Süßwarenhersteller HARIBO dazu verurteilt, an einen klagenden Kunden, der ein von der verklagten Firma in Form einer Colaflasche hergestelltes Fruchtgummi gekaut und dabei auf in der Masse befindliche Fremdkörper, Partikel aus Putzmaterialien, gebissen hatte, die bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt waren, …weiterlesen
BAG: Auch außertarifliche Angestellte müssen sich grds. an betriebsübliche Arbeitszeiten halten
Regelmäßig ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geregelt. Fehlt eine solche Regelung oder liegt beispielsweise kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, dann gilt die betriebsüblichen Arbeitszeit als vereinbart und geschuldet. Dieser Grundsatz gilt, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch für außertarifliche Angestellte, wie das BAG nunmehr in seinem Urteil vom 15.05.2013 (10 AZR 325/12) ausdrücklich klargestellt …weiterlesen
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat in der 270. Plenarsitzung am 16. Mai 2013 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BT-Drucksache 17/13535 vom 15. Mai 2013 mit Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Regierungsentwurf BT-Drs. 17/11268) verabschiedet.weiterlesen