Einem Insolvenzschuldner kann u.a. die Restschuldbefreiung deshalb versagt werden, weil er sich einer Insolvenzstraftat schuldig gemacht hat. Zu den Insolvenzstraftaten gehören die Bankrottdelikte nach §§ 280, 280 a StGB, die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 b StGB und die Gläubigerbegünstigung i.S.d. § 283 c StGB. Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat kann von …weiterlesen
Archiv für Juni 2013
Anwälte helfen Flutopfern – DAV richtet Hotline ein
Um auch die vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürger in rechtlicher Hinsicht zu unterstützen, hat der DAV mit Hilfe der DAV-Arbeitsgemeinschaften aktuell eine Telefonhotline eingerichtet. Die Betroffenen sehen sich mit zahlreichen rechtlichen Fragen konfrontiert: Was trägt die Versicherung, habe ich einen Anspruch auf Sonderurlaub, wer trägt die Sanierungskosten und viele weitere Problemstellungen. Unter der Telefonnummer …weiterlesen
Übersehener Überweisungsfehler rechtfertigt nicht Kündigung einer langjährig beschäftigten Bankangestellten
Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Manche Fehler können dabei so schwerwiegend sein, dass der Arbeitgeber nicht mit einer Ermahnung oder Abmahnung reagieren möchte, sondern kurzerhand die Kündigung ausspricht. So hatte in einem nunmehr in einem vom LAG Hessen (Urteil vom 07.02.2013, Az.: 9 Sa 1315/12) entschiedenen Fall das Gericht darüber zu befinden, ob ein Fehler bei …weiterlesen
Keine wirksame Schriftsatzkündigung bei Verwendung von EGVP
Gerade in mietrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt es vor, dass neben der den Rechtsstreit auslösenden Ausgangskündigung im Rahmen des Verfahrens schriftsätzlich weitere Kündigungen ausgesprochen werden. Diese werden für gewöhnlich jedenfalls dann wirksam, wenn dem Empfänger eine beglaubigte Abschrift des Schriftsatzes zugestellt worden ist. Dass der elektronische Schriftverkehr, durch den bei einigen Gerichten bereits rechtswirksam Schriftsätze …weiterlesen
Steuerschlupfloch für „Cash-GmbHs“ geschlossen
Mit dem aktuell beschlossenen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die erbschaftsteuerliche Befreiungsmöglichkeit bei der Übertragung von GmbH-Anteilen abgeschafft, wenn das Gesellschaftsvermögen zu mehr als 20 % aus Barvermögen, Bankguthaben oder (Geld-)Forderungen besteht. Dies gilt erstmals für Erwerbsvorgänge, für die die Steuer nach dem 06.06.2013 entsteht. Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). …weiterlesen