Wer als Unternehmer am Rechtsverkehr teilnimmt und mit Selbstverständlichkeiten wirbt, kann grundsätzlich (kostenpflichtig) abgemahnt werden. Dies ist gefestigte Rechtsprechung. Nachdem sich herumgesprochen hat, dass sich mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, haben sich einige Kanzleien auch darauf „spezialisiert“ Kollegen abzumahnen, um so eigeninitiativ Mandate zu generieren. Ein beliebter Abmahnungsgrund war bisher der, wenn Anwälte auf ihrem …weiterlesen
Archiv für August 2013
Gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ist Betriebskostenerstattung grundsätzlich unpfändbar
Titulierte Forderungen können mittels Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. So können Forderungen des Schuldners bspw. gegenüber seinem Arbeitgeber aus Lohnansprüchen oder gegenüber dem Vermieter aus Kautionsguthaben oder Erstattungsansprüchen aus Nebenkostenabrechnungen gepfändet werden. Hinsichtlich der Forderungspfändung ist aber immer eine mögliche Unpfändbarkeit der Ansprüche zu beachten. So soll nun nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2013 (IX ZR …weiterlesen
Winkeladvokat II
Am 30.07.2012 hatten wir unter der Überschrift „Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre“ darüber berichtet, dass nach einem Urteil des Landgerichts Köln, bestätigt vom Oberlandesgericht Köln, die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokat die Anwaltsehre verletzen und damit ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und …weiterlesen
Wegfall der Einkunftserzielungabsicht auch ohne Verschulden des Vermieters
Der BFH hat mit Urteil vom 09.07.2013 (IX R 48/12) entschieden, dass ein besonders lang andauernder, strukturell bedingter Leerstand einer Wohnimmobilie – auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung – dazu führen kann, dass die Einkunftserzielungsabsicht auch ohne Zutun oder Verschulden (des „Vermieters“) wegfällt.weiterlesen
Bei Willensübereinstimmung der Parteien zum deliktischen Charakter der Forderung ist keine Schlüssigkeitsprüfung erforderlich
Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gegen den Schuldner nach Insolvenzeröffnung nur im Wege der Forderungsanmeldung zur Tabelle geltend machen. Hierzu sind die Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden, der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben und glaubhaft zu machen. Grundsätzlich kann der Schuldner bei redlichem Verhalten dann nach 6 Jahren Befreiung von seinen Altschulden erlangen. Verbindlichkeiten …weiterlesen