Erklärt der lediglich mit der Erstellung einer Steuer- (oder Handels-)bilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.06.2013 (IX ZR 204/12) der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung. Der daraus resultierende Schadensersatzanspruch soll sich nach der Differenzhypothese berechnen, auch soll wegen der sogenannten …weiterlesen
Archiv für August 2013
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 3
- 4
- 5