Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Münchner Rechtsanwaltskanzlei BPM legal vor, die im Auftrag der Firma Crome Art Imaging GmbH & Co. KG Markenschutzrechte und Namensrechte an der Bezeichnung „Crome Art“ geltend macht. Eine Besonderheit ist, dass von dem Abgemahnten nicht nur Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren aus einem hohen Gegenstandswert von 96.000 € geltend gemacht werden, sondern …weiterlesen
Archiv für November 2013
Kein „fliegender“ Gerichtsstand in Filesharing-Fällen
Werden Rechtsverletzungen im Internet begangen, dann gilt grundsätzlich ein sog. fliegender Gerichtsstand. Dies bedeutet, dass der Anspruchsteller bei jedem Gericht, in dessen Bezirk die Rechtsverletzung begangen werden kann, seine Ansprüche rechtshängig machen kann. Damit wird der Grundsatz durchbrochen, dass grundsätzlich die Klage am Wohnsitz des Beklagten einzureichen ist. Abmahnkanzleien, die meist bundesweit Abmahnungen aussprechen suchen …weiterlesen
BFH: Zur Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
Wer Angehörige beschäftigt, hat oft das Problem, dass das Finanzamt die gezahlten Löhne nicht als Betriebsausgaben anerkennen möchte. Jedenfalls dann, wenn nicht der Nachweis geführt werden kann, dass den Ausgaben auch tatsächlich Arbeitsleistungen gegenübergestanden haben. Ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist, wird anhand eines Fremdvergleichs beurteilt. Dass das Finanzamt manchmal über das Ziel …weiterlesen
BGH: Sparguthaben unterliegen dem Insolvenzbeschlag
Das pfandfreie Vermögen steht dem Schuldner auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu. Spart er aus diesen Beträgen jedoch ein Guthaben an und zahlt dies auf ein Bankkonto ein, ist es nicht mehr pfandfrei und unterliegt dann dem Insolvenzbeschlag. Dies entscheid der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.09.2013 – (IX ZB 247/11).weiterlesen
Arbeitnehmer, die nicht an Weihnachtsfeier teilnehmen, haben keinen Anspruch auf den Anwesenden ausgehändigtes Überraschungsgeschenk
Ein Handelskonzern mit 100 Mitarbeitern hatte letztes Jahr bei der Weihnachtsfeier seine Arbeitnehmer damit überrascht, dass jeder anwesende Arbeitnehmer als Überraschung ein iPad mini erhalten hat. Der Arbeitgeber wollte mit dieser nicht angekündigten Geschenkaktion die in der Vergangenheit geringe Teilnehmerzahl an Betriebsfeiern steigern und hat das iPad deshalb nur an die anwesenden Mitarbeiter verschenkt. Dies …weiterlesen