Wer behauptet eine Schuld bereits beglichen zu haben, ist dafür beweisbelastet. In derartigen Fällen wird bei Rechtsstreitigkeiten oftmals eine „Quittung“ vorgelegt, in der der Gläubiger den Empfang des Geldes quittiert haben soll. Besondere Probleme tauchen regelmäßig dann auf, wenn im Erbrecht der Darlehensgeber bereits verstorben ist und eine der Parteien, die Echtheit der Quittung und die …weiterlesen
Archiv für Februar 2014
BGH: Keine Kostenstundung bei offensichtlicher Unerreichbarkeit der Restschuldbefreiung
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshof vom 16.01.2014 (IX ZB 64/12) kann eine Kostenstundung für das Insolvenzverfahren nur dann verweigert werden, wenn offensichtlich keine Restschuldbefreiung erlangt werden kann. Eine solche klare und eindeutige Beurteilung scheidet dann aus, wenn eine Verjährung der ausgenommenen Forderung ernsthaft in Betracht kommt.weiterlesen
BFH: Erstattungszinsen sind als Kapitalerträge zu versteuern
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 12. 11. 2013 (VIII R 36/10) entschieden. weiterlesen
Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichen Testats verschenken
Ehegatten regeln oft ihren Nachlass in einem gemeinschaftlichen Testament. Bei wechselbezüglichen Verfügungen tritt mit dem Ableben des Erstversterbenden eine Bindungswirkung für den überlebenden Ehegatten ein. Dieser kann dann nicht mehr anders durch Verfügung von Todes wegen (wirksam) testieren. Da das deutsche Erbrecht grundsätzlich die Zuwendung von einzelnen Gegenständen nicht kennt, sondern dem Prinzip der so …weiterlesen
BGH: Einer schlüssigen Darlegung des Deliktstatbestandes der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bedarf es bei der Forderungsanmeldung nicht
Der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung muss in der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist und der Schuldner erkennen kann, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird. Einer schlüssigen Darlegung des Deliktstatbestandes solle es nicht bedürfen, so der BGH im Urteil vom 09.01.2014 – …weiterlesen