Gewerbliche Einträge in Telefonbüchern und Verzeichnissen sind teuer. Selbst für kleinere Einträge werden schnell mehrere 100 bis einige 1.000 € fällig. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in drei Fällen mit Urteilen vom 17.04.2014 (III ZR 87/13, III ZR 182/13 und III ZR 201/13) entschieden, dass Gewerbetreibende verlangen können kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und …weiterlesen
Archiv für April 2014
BGH: Kein Zahlungsanspruch des Unternehmers bei Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist gemeinschädlich. Deshalb ist der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle von Schwarzarbeit hinsichtlich des Lohnanspruchs des Unternehmers stets zu dem Ergebnis gelangt, dass ein solcher nicht gegeben ist, weil ein auf Schwarzarbeit gerichteter Vertrag nichtig ist. Allerdings wurde in der Vergangenheit dem Unternehmer dann doch über das Bereicherungsrecht ein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch auf …weiterlesen
BGH: Entfallen des Insolvenzbeschlags für Neuerwerb nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Wird bereits Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren erteilt, entfällt der Insolvenzbeschlag nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.02.2014 (IX ZB 23/13) für den Neuerwerb des Schuldners ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung.weiterlesen
BFH: Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift
Der BFH hat mit Urteil vom 06.02.2014 (VI R 61/12) entschieden, dass die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen ist.weiterlesen
Zu der vom Insolvenzverwalter erklärten „Freigabe“ des Mietverhältnisses über die Wohnung des Insolvenzschuldners
Nach § 109 InsO kann das Mietverhältnis über Wohnräume durch den Insolvenzverwalter „freigegeben“ werden. Der Verwalter hat insoweit gegenüber dem Vermieter zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.weiterlesen