Der BGH hat mit Urteil vom 22.05.2014 (X ZB 72/12) entschieden, dass die aufgrund des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 02.03.2011 gezahlten „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfer sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ nicht pfändbar sind und im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse fallen.weiterlesen
Archiv für Juli 2014
BAG: Arbeitgeber muss keinen Arbeitsplatz im Ausland anbieten
Ein Arbeitgeber kann regelmäßig nur dann erfolgreich aus betrieblichen Gründen kündigen, wenn in seinem Betrieb kein anderer (auch unterwertiger) Arbeitsplatz frei ist, den er vorrangig dem zu kündigenden Arbeitnehmer anbieten müsste. Eine solche Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Abs. 2 KSchG. Lediglich höherwertige Arbeitsplätze oder solche unterwertigen Arbeitsplätze, die vom Arbeitnehmer als Beleidigung empfunden werden, wenn …weiterlesen
Bestreiten der Aktivlegitimation in Filesharingprozessen
Die Abmahnindustrie, die täglich Tausende von Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverstöße aufgrund von Filesharing verschickt, hat es oft schwer, wenn die verlangten Gebühren nicht freiwillig bezahlt werden, diese (vollständig) einzuklagen. Aus Sicht des Abgemahnten sollte die behauptete Aktivlegitimation stets mit Nichtwissen bestritten werden. Dies deshalb, weil dann der Abmahnende, im Detail nachweisen muss, woraus sich seine …weiterlesen
Sicherung eines Grundstücksvermächtnisses durch Eintragung einer Vormerkung
Wem durch Vermächtnis ein Grundstück oder Grundstücksteil zugewendet worden ist, der kann ab Fälligkeit des Vermächtnisses, also Eintritt des Erbfalls, die Erfüllung des Vermächtnisses verlangen. Was viele (Anwälte) nicht wissen ist, dass neben diesem Anspruch auf Zustimmung zur Auflassung des Grundstücks als Annex ein Anspruch auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung besteht. Stimmt der zustimmungspflichtige Erbe oder …weiterlesen
BFH: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten
Mit Urteil vom 11.02.2014 (IX R 42/13) hat der BFH entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist.weiterlesen