Die Regenbogenpresse hat vielfach darüber berichtet, dass Mitarbeiter eines Krematoriums sich dadurch eine lohnende „Nebenerwerbsquelle“ erschlossen hatten, indem sie die Asche der verbrannten Toten auf Zahngold durchsuchten, dieses an sich nahmen und veräußerten. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Bandendiebstahls, Störung der Totenruhe und Verwahrungsbruch, hat der Arbeitgeber, der auf Schadenersatz von …weiterlesen
Archiv für August 2014
Hostprovider hat Nebenpflicht zur Datensicherung
Ein Albtraum für Betreiber von Internetseiten! Plötzlich ist die Seite verschwunden und unwiederbringlich zerstört, weil keine regelmäßige Datensicherung gefertigt worden ist. Die gute Nachricht ist, dass in derartigen Fällen der Provider, wenn er es unterlassen hat, die bei ihm gehosteten Seiten regelmäßig zu sichern auf Schadenersatz haftet.weiterlesen
BGH: Pflichten des Rechtsanwalts bei elektronisch geführter Handakte
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Dies ist auch in Rechtsanwaltskanzleien nicht ausgeschlossen. Wird in zivilrechtlichen Verfahren eine Frist versäumt, dann muss sich die Partei diese Versäumnis regelmäßig nach § 85 Abs. 2 ZPO als Anwaltsverschulden zurechnen lassen. Eine Möglichkeit die Fristversäumnis zu heilen, ist die sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Eine solche wird (in …weiterlesen
BAG: Vertragsstrafenklausel greift bei Nichtleistung der Arbeit nicht ein
Arbeitgeber, die ein besonderes Interesse daran haben, ihre Arbeitnehmer an sich zu binden, verwenden in Arbeitsverträgen oftmals Vertragsstrafenklauseln, die den Arbeitnehmer daran hindern sollen das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Solche Klauseln sind aber nicht immer wirksam, weil sie einer Inhaltskontrolle unterliegen. Das BAG hat nunmehr in seinem Urteil vom …weiterlesen
Erhöhte Verzugszinsen bei Handelsgeschäften, die nach dem 29.07.2014 abgeschlossen wurden
Zum 29.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Säumige Schuldner sollen durch die Erhöhung des Verzugszinses auf 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz und die Einführung einer Kostenpauschale von 40 EUR zusätzlich finanziell belastet werden.weiterlesen