Am 30.07.2014 haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass uns 4 Abmahnungen der Mönchengladbacher Anwaltskanzlei Gilliand & Collegen, wegen behaupteter Verstöße eines Immobilienmaklers gegen die Energiesparverordnung bei der Inserierung verschiedener Objekte, vorliegen. Diese hatten dabei namens einer in Berlin ansässigen Dame, die dort Maklerin sein soll, unzulässiges Anlocken durch Verstöße gegen die Energiesparverordnung, und damit wettbewerbswidriges …weiterlesen
Archiv für August 2014
LG München I: Kosten für Take Down Notice an Hosting Provider zählen nicht zu den erstattungsfähigen Abmahnkosten
Abmahnkanzleien sind fantasiereich, wenn es darum geht, die mit der Abmahnung zu verdienenden Gebühren zu erhöhen. Werden auf Internetseiten Rechtsverletzungen begangen, beispielsweise Markenrechte verletzt, dann kommen findige Abmahnkanzleien gelegentlich auf die Idee, die Kosten der Rechtsverfolgung dadurch zu verdoppeln, dass sie nicht nur den (vermeintlichen) Rechtsverletzer abmahnen, sondern zusätzlich auch noch den Hosting Provider anschreiben (sog. …weiterlesen
Grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen
Der BFH hat mit Urteil vom 18.03.2014 (X R 8/11) entschieden, dass der Begriff des Verschuldens i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. AO (Bekanntwerden neuer Tatsachen) bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen nicht anders auszulegen ist als bei schriftlich gefertigten Erklärungen.weiterlesen
Helmut Kohl gewinnt Prozess um Tonbänder
Der Altbundeskanzler Helmut Kohl hatte mit einem Journalisten, der seine Biografie verfassen sollte, umfangreiche Gespräche geführt, die auf Tonband aufgezeichnet worden waren. Nachdem Helmut Kohl die Zusammenarbeit mit dem Journalisten beendet hat, hat er auf Herausgabe der Tonbänder geklagt und nun auch in der 2. Instanz vor dem OLG Köln (Urt. v. 01.08.2014 – 6 U 20/14) …weiterlesen
Angesparte Riester-Rente nicht Bestandteil der Insolvenzmasse
Nach einem Urteil des Landgerichts Aachen vom 08.04.2014 (3 S 76/13) ist das von dem Insolvenzschuldner im Rahmen eines Riester-Vertrags angesparte Vermögen auch dann gefördertes Altersvorsorgevermögen i.S.v. § 97 EStG und mithin nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, wenn und soweit die Voraussetzungen des § 82 EStG für eine Förderung vorliegen, tatsächlich jedoch von …weiterlesen