Um den überlebenden Ehegatten vor Pflichtteilsansprüchen der Nacherben zu schützen, wird in Berliner Testamenten oftmals eine Klausel verwendet, wonach derjenige Miterbe, der bereits beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt auch beim zweiten Erbfall lediglich einen Anspruch auf seinen Pflichtteil haben soll (sog. Pflichtteilsstrafklausel). Die Erbenstellung steht also unter der auflösenden Bedingung der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. …weiterlesen
Archiv für September 2014
BGH: Zum Vorliegen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
Liegen eindeutige Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vor, sind mögliche andere Zwecke, die der Schuldner mit der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung außerdem verfolgt haben könnte, ohne Belang (BGH, Urteil vom 10.7.2014 − IX ZR 50/12).weiterlesen
Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige werden verschärft
Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden. Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige bleibt grundsätzlich erhalten. Die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber …weiterlesen
BGH: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seines Profils in Bewertungsportal
Das Internet macht nicht nur den Preisvergleich beim Einkauf von Waren transparent, sondern auch die Leistungen von Dienstleistern, insbesondere Ärzten, werden zwischenzeitlich oft auf sog. Bewertungsportalen für mögliche Patienten transparent gemacht. So nützlich dies einerseits für Patienten sein mag, bereits im Vorfeld Informationen über einen Arzt einzuholen zu können, so problematisch ist dies aus rechtlicher Sicht. Dies …weiterlesen
Grds. keine Erbeinsetzung der Ehefrau durch die Bezeichnung eines Einzeltestaments als „Berliner Testament“
Unter einem Berliner Testament versteht man für gewöhnlich ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem beim Tod des Erstversterbenden dieser vom überlebenden Ehegatten beerbt wird und im zweiten Erbfall näher bezeichnete Personen, meist gemeinsame Kinder, Erben werden sollen. Unterschiedlichste Modifikationen und Spielarten mit Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft, Sanktionsklauseln und Wiederverheiratungsklauseln sind möglich.weiterlesen
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