Aus den Augen aus dem Sinn, lautet eine Redensart. Gemeint ist damit, dass man denjenigen, den man nicht mehr sieht, vergisst. Dass diese Redensart auch rechtliche Relevanz haben kann, zeigt ein Fall, der nunmehr vom Schleswig-Holsteinischen OLG mit Beschluss vom 12.11.2014 (2 W 56/14) letztinstanzlich entschieden wurde. Dort wollte eine Frau ihren Bruder, der 1984 …weiterlesen
Archiv für November 2014
BGH: Mieter kann auch bei selbst verursachten Schaden vom Vermieter Schadensbeseitigung verlangen, wenn er anteilig eine Gebäudeversicherung mit bezahlt
Ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingeschränkt oder aufgehoben, dann entsteht zwischen Mieter und Vermieter oft Streit darüber, wer für die Schadensbeseitigung verantwortlich ist und ob bis zur Beseitigung des Schadens der Mieter die Miete mindern kann. Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB grds. die Pflicht, die Mietsache in einem zum …weiterlesen
BGH: Werbung mit „Olympia-Rabatt“ oder „Olympischen Preisen“ ist für jedermann zulässig
Bei Olympischen Spielen kämpfen nicht nur die Sportler um Medaillen, sondern außerhalb der Stadien auch Unternehmen um Profit. So hatte ein Hersteller von Kontaktlinsen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2008 in Peking mit „Olympia Rabatt“ bzw. „Olympischen Preisen“ geworben, ohne selbst offizieller Sponsor Olympische Spiele gewesen zu sein. Die Werbung gefiel dem Deutschen Olympischen Sportbund …weiterlesen
Angabe einer Mehrwertdienstnummer im Impressum kann wettbewerbswidrig sein
Fehler im Impressum sind oft Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Insbesondere die Frage, ob eine Telefonnummer angegeben werden muss oder aber ob die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummern genügt, beschäftigen immer wieder die Gerichte. Dies deshalb, da nach § 5 Abs. 1 S. 2 TMG beim Impressum zwar Angaben stehen müssen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit …weiterlesen
Achtzigjähriger Demenzkranker, der seit mehreren Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden
Ohne Leiche gibt es einerseits regelmäßig keinen Erbfall, ohne Leiche erlischt aber andererseits auch nicht die Rentenzahlungspflicht. Abhilfe schafft in beiden Fällen den Verschollenen im Rahmen eines gerichtlichen Aufgebotsverfahrens für tot erklären zu lassen.weiterlesen