In notariellen Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien sind regelmäßig umfassende Haftungs- bzw. Gewährleistungsausschlussklauseln enthalten, so dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mängeln der Kaufsache regelmäßig nicht in Betracht kommt. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Verkäufer den Käufer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hat. Das OLG Oldenburg hat in seinem Urteil vom 05.02.2015 (1 U …weiterlesen
Archiv für Februar 2015
Keine Kappung der Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer auf die Höhe des Streitwerts
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Wenn sie zu langsam mahlen, dann ist in § 198 GVG seit 2011 geregelt, dass derjenige, der dadurch einen Nachteil erleidet, einen Entschädigungsanspruch geltend machen kann, den der Gesetzgeber mit 1.200 € pro Jahr der Verzögerung für immaterielle Schäden beziffert hat. Unangemessen im Sinne von § 198 Abs. …weiterlesen
Filesharing: Keine sichere Ermittlung der IP-Adresse bei Verwendung veralteter Software
Bei Filesharing-Fällen wird regelmäßig damit argumentiert, dass mittels einer Software festgestellt wurde, dass von dem Anschluss des Abgemahnten eine Rechtsverletzung begangen worden sei. Besonderes Augenmerk ist dabei darauf zu richten, welche Software verwendet worden ist, insbesondere, ob es sich dabei um eine aktuelle Version handelt. Ist dies nämlich nicht der Fall, dann kann sich daraus …weiterlesen
BAG: Verdachtskündigung auch im Ausbildungsverhältnis zulässig
Besteht gegen den Arbeitnehmer der Verdacht einer Straftat zulasten des Arbeitgebers, dann kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch Ausspruch einer sog. Verdachtskündigung beenden. Bislang war durch das Bundesarbeitsgericht ungeklärt, ob das Instrument der Verdachtskündigung auch in Ausbildungsverhältnissen angewendet werden kann, weil die Hürden, die der Gesetzgeber für die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen aufgebaut hat, deutlich …weiterlesen
BGH: Übertragung des gepfändeten Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto in den übernächsten Monat erhöht den Pfändungsfreibetrag
Gepfändetes Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann – soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft – in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag (BGH, Urteil vom 04.12.2014 …weiterlesen