Bei der Abmahnung von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Internetdomains lassen sich die Abmahngebühren nicht ohne weiteres dadurch verdoppeln, dass neben dem Rechtsverletzer zusätzlich auch der sog. Hostprovider angeschrieben und die Kosten dafür vom Rechtsverletzer zusätzlich verlangt werden. Dies hat nunmehr das Oberlandesgericht München in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 26.03.2015 (6 U 3531/14) klargestellt.weiterlesen
Archiv für März 2015
Kein Steuererlass aus Billigkeitsgründen bei unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem BFH-Urteil
Urteile, gleichgültig ob sie gerecht oder ungerecht richtig oder falsch sind, sind meist in Stein gemeißelt, jedenfalls dann, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist und kein Rechtsmittel mehr zur Verfügung steht, das Urteil also rechtskräftig ist. Aber was ist, wenn ein solches letztinstanzliches Urteil rechtswidrig ist, weil es gegen Unionsrecht verstößt und deshalb bei dessen Beachtung so …weiterlesen
Kautionsrückzahlung während der Wohlverhaltensperiode ist massebefangen
Der Anspruch auf Rückzahlung einer Mietkaution entsteht – aufschiebend bedingt durch das Ende des Mietverhältnisses und die Rückgabe der Mietsache – in dem Zeitpunkt, in dem der Schuldner die Kaution stellt. Geschah dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gehört der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution auch dann zur Insolvenzmasse, wenn er während der Wohlverhaltensperiode fällig geworden …weiterlesen
GRAF-DETZER Rechtsanwälte reichen Schadenersatzklage beim LG München I gegen DZ Bank ein
Der Fall Leo Kirch gegen die Deutsche Bank hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil zunächst das Landgericht München I, dann das Oberlandesgericht München und schließlich auch der BGH die (übermächtige) Bank zum Schadenersatz verurteilt, und so das Signal gesetzt, haben, dass Banken für das (gedankenlose) Handeln ihrer Mitarbeiter einzustehen haben. Die Gerichte haben dort entschieden, dass …weiterlesen
BGH: Drohung mit SCHUFA-Eintrag kann wettbewerbswidrig sein
Mahnschreiben haben den Zweck den säumigen Schuldner umgehend zu einer Zahlung zu veranlassen. Deshalb liegt es in der Natur des Mahnschreibens, dass dieses meist in einem schärferen Ton formuliert ist und oft mit Drohungen verbunden ist. Aber Vorsicht: Nicht alles was auf den ersten Blick als Druckmittel taugt ist auch rechtlich zulässig. Am 23. Dezember …weiterlesen
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