Ab dem 17. August 2015 findet die EU-Erbrechtsverordnung Anwendung für alle europäischen Erbfälle (außer Großbritannien, Irland und Dänemark). Die Änderungen sind gravierend, werden doch aus Auslandserbfällen unter Umständen Inlandserbfälle und umgekehrt. Neu sind auch das internationale Erbkollisionsrecht sowie das Europäische Nachlasszeugnis. Diese müssen jetzt bei der Nachlassgestaltung beachtet werden. Viele früher erstellte Testamente müssen zudem …weiterlesen
Archiv für August 2015
BGH: Pfändungsschutz für Einkünfte aus Untervermietung
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch Einkünfte aus einer Untervermietung (BGH, Beschluss vom 23.4.2015 – VII ZB 65/12).weiterlesen
Erbe ist verpflichtet auf zeitnahe Erstellung eines notariellen Bestandsverzeichnisses hinzuwirken
Pflichtteilsberechtigte stehen meist vor dem Problem, dass sie den auf Geld gerichteten Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben zahlenmäßig nicht beziffern können. Deshalb gibt ihnen das Gesetz einen Auskunftsanspruch, wonach der Erbe ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls erstellen muss. Der Pflichtteilsberechtigte kann dabei – nach seiner Wahl – auch verlangen, dass dieses …weiterlesen
Aus Drittmitteln finanzierte Kettenarbeitsverträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern an Universitäten sind regelmäßig zulässig
Im universitären Bereich ist es üblich, dass an Lehrstühlen oder in Projekten beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter keine Festanstellungen, sondern jeweils nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Dabei ist zwar meist klar, dass nach Ablauf der Befristung im unmittelbaren Anschluss ein neuer befristeter Vertrag abgeschlossen wird. Eine unbefristete Anstellung findet aber meist nicht statt. Begründet wird dies regelmäßig damit, dass …weiterlesen
Täuschung über den Zwischenhändler ist keine wettbewerbsrechtlich greifbare Täuschung über die betriebliche Herkunft
Auf dem Online-Marktplatz Amazon haben Online-Händler die Möglichkeit sich an die Angebote anderer Anbieter anzuhängen, wenn sie identische Angebote vertreiben. Dies deshalb, weil Amazon einen einheitlichen Warenkatalog anbieten will, in dem identische Produkte nur einmal erscheinen, dann aber eben von unterschiedlichen Verkäufern angeboten werden. Ein Verkäufer von Quietscheenten, der diese nicht selbst herstellt, sondern von einem …weiterlesen