Wer die Erbfolge mit einem eigenhändig geschriebenen Testament regeln möchte, muss in der Lage sein das Testament so zu schreiben, dass es lesbar ist. Unlesbarkeit kann dazu führen, dass das gesamte Testament unwirksam ist, wie nunmehr das Schleswig-Holsteinische OLG, (Beschluss vom 16.07.2015 – 3 Wx 19/15) bestätigt hat.weiterlesen
Archiv für September 2015
EuGH: Für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort gehört Fahrt zwischen Wohnort und erstem sowie letztem Kunden zur Arbeitszeit
Haben Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort, dann entsteht oft Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darüber, ob und wenn ja in welchem Umfang die Fahrzeit als Arbeitszeit zu werten ist. Der EuGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 10.09.2015 (C-266/14) entschieden, dass die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort …weiterlesen
Anruf eines Arbeitnehmers bei kostenpflichtiger Gewinnspielhotline rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Private Telefonnutzung während der Arbeitszeit führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies insbesondere dann, wenn im Betrieb keine klaren Regelungen über die Telefonnutzung aufgestellt worden sind. In einem Kleinbetrieb war den Mitarbeitern grundsätzlich gestattet auch Privatgespräche über das Firmentelefon abzuwickeln. Der Anruf bei kostenpflichtigen Sondernummern war dagegen weder ausdrücklich genehmigt noch ausdrücklich untersagt. Im Januar 2015 hat …weiterlesen
Keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekt und Bauunternehmer bei der Verjährung von Baumängelansprüchen
Grundsätzlich haften Architekt und Bauunternehmer für von ihnen gemeinsam zu verantwortende Baumängel nebeneinander als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn der Architekt nach den Vorschriften des BGB auf Schadenersatz und der Bauunternehmer nach den Regeln der VOB/B auf Nachbesserung etc. haftet.weiterlesen
Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendungen sind insolvenzrechtlich dem Zeitraum zuzuordnen für den sie als Gegenleistung geschuldet sind
Sonderzuwendungen, welche erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers belohnen sollen, wie bspw. das 13. Monatsgehalt, sind dem Zeitraum zuzuordnen für den sie als Gegenleistung geschuldet sind und können somit bei Insolvenz des Arbeitgebers Insolvenzforderungen oder aber, sofern sie den Zeitraum nach Verfahrenseröffnung betreffen, Masseforderungen darstellen. Soweit mit den Sonderzuwendungen Arbeitsleistungen vergütet werden, die nach der Eröffnung des …weiterlesen