Soweit das Gesetz keine besondere Form vorschreibt, können Verträge schriftlich, mündlich aber auch durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, abgeschlossen werden. Letzteres kann sich nachteilig auswirken, wenn so wie bei Architekten, eine Gebührenordnung besteht, die unterschiedliche Gebührensätze vorsieht oder aber eine höhere als die übliche Vergütung verlangt werden soll. Kommt nämlich dann ein Vertrag bereits durch …weiterlesen
Archiv für Oktober 2015
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