Nur, weil eine angemeldete Forderung unstreitig in die Insolvenztabelle aufgenommen und geprüft worden ist, besagt dies nichts für die Frage des Vorliegens einer wirksamen Anmeldung. Der Insolvenzverwalter kann auf die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung nicht verzichten (OLG München, Urteil vom 01.10.2015 – 23 U 1767/15).weiterlesen
Archiv für November 2015
Das sollten Sie wissen, wenn Ihnen durch Testament ein Vermächtnisanspruch zusteht
Vermächtnisansprüche sind für Erben meist lästig. Nicht nur, dass hierdurch der Nachlass geschmälert wird, sondern oft ist dies für den Erben auch noch mit Aufwand verbunden. Deshalb werden Vermächtnisse, wenn sie nicht mit Nachdruck eingefordert werden, oft nur schleppend erfüllt. Was viele nicht wissen ist, dass der Vermächtnisanspruch bereits mit Eintritt des Erbfalls fällig wird. …weiterlesen
Falsche Angaben in Selbstauskunft rechtfertigen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Geht es darum eine Wohnung oder ein Haus anzumieten, dann verlangen Vermieter immer öfter eine sog. Selbstauskunft. Gerade dann, wenn auch andere Interessenten für das Objekt vorhanden sind, neigen manche Mietinteressenten gerne dazu die eigene Position zu beschönigen, insbesondere unrichtige Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen. Aber Vorsicht. Wer hier zu dick aufträgt, der …weiterlesen
BGH: Drohung mit SCHUFA Eintrag bei Mahnung nur dann rechtmäßig, wenn nicht verschleiert wird, dass das bloße Bestreiten der Forderung ausreicht eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern
Haben Sie auch schon einmal ein böses Mahnschreiben bekommen? Inkassobüros (aber auch manche Anwälte) beschränken sich dabei nicht nur darauf, für den Fall, dass die Forderung nicht beglichen wird, gerichtliche Schritte anzudrohen, sondern sie drohen auch damit, dass im Falle der nicht Bezahlung ein SCHUFA Eintrag erfolgt. Ein solches Verhalten steht allerdings nur dann im …weiterlesen
BFH: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für auch beruflich veranlasste Feier können, wenn die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sein
Wäre es nicht schön eine große Feier zu machen und dann an den Kosten auch noch den Fiskus zu beteiligen? Diese Idee hatte ein Steuerberater, der im Februar des Streitjahres einerseits seine Steuerberaterprüfung bestanden hatte und andererseits im April 30 Jahre alt wurde. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die …weiterlesen