Der Nachlass geht als Ganzes und ungeteilt auf den oder die Erben über, § 1922 BGB. Dies nennt man Gesamtrechtsnachfolge oder auch Universalsukzession. Gemeint sind damit, dass der oder die Erben automatisch an die Stelle des Erblassers rücken und dessen Rechtsposition, also nicht nur Aktivvermögen, sondern auch Verbindlichkeiten übernehmen, also auch für dessen Schulden haften, …weiterlesen
Archiv für November 2015
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