Das sog. Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten zunächst als Alleinerben und dann einen Dritten, beispielsweise die gemeinsamen Kinder, einsetzen ist für größere Nachlässe schon deshalb nicht geeignet, weil damit regelmäßig der Steuerfreibetrag des erstversterbenden Elternteils verschenkt wird. Wer trotzdem nicht vom Berliner Testament Abstand nehmen möchte, der versucht oft durch Konstruktionen unterschiedlichster Art …weiterlesen
Archiv für März 2016
BAG: Einfache tarifliche Ausschlussfrist wird durch Klageerhebung nicht gewahrt
Gelten in einem Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen, sei es, dass diese einzelvertraglich vereinbart worden sind oder aber ein anwendbarer Tarifvertrag eine solche enthält, dann ist stets besondere Vorsicht geboten. Ausschlussfristen können einfach oder doppelt geregelt sein. Bei einer einfachen Ausschlussfrist ist regelmäßig eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Vertragspartner innerhalb einer näher bestimmten Frist erforderlich. Bei …weiterlesen
BFH: Verlust aus dem Verfall von Optionen ist steuerlich berücksichtigungsfähig
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies hat der BFH mit drei Urteilen vom 12.01.2016 (IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) – entgegen der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) – entschieden. In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Der Kurs der Wertpapiere …weiterlesen
Frohe Ostern
Wir wünschen unseren Mandanten und den Besuchern unserer Internetseite frohe Ostern. Am Dienstag, dem 29.03.2016, sind wir wieder ab 8:00 Uhr für Sie im Einsatz Ihr Team von GRAF-DETZER Rechtsanwälte weiterlesen
Die Eintragung einer Erbengemeinschaft ins Grundbuch vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verursacht vermeidbare Kosten
Zählt zum Nachlass Immobilienvermögen, dann können Grundbuchgebühren dadurch eingespart werden, dass nicht vor der Auseinandersetzung zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen wird, sondern nur der oder die Erben, denen nach der Auseinandersetzung das Eigentum an der Immobilie endgültig zustehen soll. Durch eine vorübergehende Voreintragung der Erbengemeinschaft geht nämlich die Gebührenbefreiung nach Anmerkung 1 Satz 2 …weiterlesen
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