Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist schnell gegründet. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Ein Vertragsschluss kann bereits konkludent vorliegen, wenn ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird. Die Auflösung der Gesellschaft ist allerdings nicht immer ganz so einfach wie deren Gründung. Dies insbesondere dann, wenn ein Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter Ausgleichsansprüche geltend machen möchte, weil …weiterlesen
Archiv für März 2016
Unliebsame Überraschungen beim Statusfeststellungsverfahren bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Möchten Sie eine GmbH gründen, um sich selbst ständig zu machen oder sind Sie bereits selbständig und Sie möchten Ihr Unternehmen, beispielsweise eine UG, in eine GmbH umwandeln, um mit erhöhten Stammkapital neue Geldgeber mit an Bord zu nehmen, während Sie Geschäftsführer bleiben? Dann ist Vorsicht angebracht, damit Sie nicht unliebsame Überraschungen im Hinblick auf …weiterlesen
BVerfG: Partnerschaft ist auch zwischen Anwälten, Ärzten und Apothekern zulässig
Während bislang auf Grundlage von § 59 a Abs. 1 S. 1 BRAO eine interprofessionelle Zusammenarbeit Rechtsanwälten nur mit Patentanwälten, Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfern (und in manchen Bundesländern auch Notaren) gestattet war, während andere Berufsgruppen ausgeschlossen wurden, hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12.01.2016 (1 BvL 6/13) dieses Verbot gelockert und auch einen Zusammenschluss mit …weiterlesen
Zur Privatnutzung eines Dienstwagens während lang andauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
Viele Arbeitnehmer haben heute nach ihrer arbeitsvertraglichen Regelung Anspruch auf einen Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Dafür versteuern sie den geldwerten Vorteil nach der sog. 1%- Regelung. Was aber ist, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank ist. Besteht dann weiter ein Anspruch auf Nutzung des Dienstwagens oder aber kann diesen der Arbeitgeber …weiterlesen
BGH: Widerruf eines Fernabsatzvertrags ist grds. ohne Berücksichtigung der Motivation des Verbrauchers möglich
Verbraucher haben bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht. Dies ist hinlänglich bekannt. Einen besonderen Grund braucht der Verbraucher nach den Vorgaben des Gesetzgebers dafür nicht. Wichtig ist nur, dass die Widerrufsfrist eingehalten wird und der Widerruf in der richtigen Form erfolgt. Trotz dieser eindeutigen Vorgaben ist nunmehr gleichwohl ein Rechtsstreit über einen ausgeübten Widerruf vor dem BGH …weiterlesen