Eine Ablehnung der Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO kann in den ab dem 01.07.2014 eröffneten Verfahren erfolgen, auch wenn noch kein Schlusstermin bzw. eine Schlussanhörung im schriftlichen Verfahren oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgt ist (AG Göttingen, Beschluss vom 27.01.2016 – 71 IK 194/15).weiterlesen
Archiv für April 2016
Testament zugunsten eines Haustieres – das müssen Sie wissen!
Wenn es darum geht, die letzten Dinge zu regeln, dann taucht auch oft die Frage auf, was mit dem geliebten Haustier bei Eintritt des Erbfalls passiert. Wer hier seinen tierischen Freund absichern möchte, der muss allerdings die richtigen Vorkehrungen treffen und dies testamentarisch richtig regeln.weiterlesen
Sind Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband erstattungsfähig oder ein Abzockeversuch?
Wer zu Recht wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt wird, der muss nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sondern wird auch regelmäßig aufgefordert, die für die Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen. Dies sind regelmäßig die Rechtsanwaltskosten, die dem Abmahnenden als Auftraggeber entstanden sind. Diese Grundsätze greifen jedenfalls dann uneingeschränkt ein, wenn sich Mitbewerber untereinander abmahnen. Was aber …weiterlesen
OLG München: Zur Bindungswirkung eines Feststellungsurteils im Erbscheinsverfahren
Tauchen bei einem Erbfall mehrere sich widersprechende Testamente auf, dann ist Streit vorprogrammiert. Denn der jeweils Begünstigte wird dann versuchen aus dem für ihn günstigen Testament die Erbenstellung zu erlangen. Ein solcher Streit wird regelmäßig zunächst im Erbscheinsverfahren beginnen, also im Verfahren vor dem Nachlassgericht, bei dem jeder Begünstigte unter Berufung auf „sein Testament“, die …weiterlesen
BGH: Fehlerhafte Anmeldung einer Zug-um-Zug-Forderung zur Insolvenztabelle
Zug-um-Zug-Forderungen können als solche nicht zur Tabelle angemeldet werden, da sie sich nicht für die Berechnung der Quote eignen und die Insolvenzordnung in dem Feststellungs- und Verteilungsverfahren nach §§ 174 ff. InsO keine den §§ 756, 765 ZPO entsprechende Regelung kennt. Die Anmeldung einer nur Zug-um-Zug zu erfüllenden Forderung ohne die Zug-um-Zug-Einschränkung als ungekürzter Zahlungsanspruch …weiterlesen
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