In Deutschland haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerks für Rechtsverletzungen der Nutzer des jeweiligen Hot Spots nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Das betrifft sowohl den einzelnen Internetanschluss einer Familie als auch Unternehmer, die beispielsweise in ihrem Hotel, ihrem Geschäftslokal oder an einem Produktionsstandort Dritten WLAN zur Verfügung stellen. Diese Haftung kann der WLAN-Betreiber nur vermeiden, indem …weiterlesen
Archiv für April 2016
BGH: Fehlendes Rechtschutzinteresse bei vorangegangener Restschuldbefreiung innerhalb der 10-Jahresfrist
Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn er den erneuten Eigenantrag mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung stellt, obwohl ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eröffnungsantrag bereits einmal die Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren erteilt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn in dem vorausgehenden Verfahren …weiterlesen
Kein Beweisverwertungsverbot bei Verwendung der Chronik eines Internetbrowsers im Kündigungsschutzprozess
Wer am Computer arbeitet, der kommt schnell in Versuchung, während der Arbeitszeit nicht nur zu arbeiten, sondern den Computer auch zu privaten Zwecken zu nutzen. E-Mails, soziale Netzwerke, Bestellungen oder auch einfaches Surfen. Dies alles sind Dinge, die sich auch vorzüglich am Arbeitsplatz erledigen lassen und (manchmal) mehr Spaß machen als die Arbeit. Zulässig ist …weiterlesen
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung nur bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Abmahnendem und seinem Rechtsanwalt?
Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält und sich dagegen zur Wehr setzen möchte, der denkt oft auch darüber nach, ob die Abmahnung nicht bereits unzulässig gewesen ist, weil Rechtsmissbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG vorliegt. Die Hürden, die die Rechtsprechung für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs aufstellt, sind allerdings recht hoch und werden, wie ein aktueller …weiterlesen
BGH: Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach zu erwartender Quote bei Berufungseinlegung
Bei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Berufung nach dem Betrag, der zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten war (BGH, Beschluss vom 14.01.2016 – IX ZB 57/15).weiterlesen