Nach einer zum 01.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind Schriftformklauseln in AGB ab sofort unwirksam. Wer seine AGB nicht entsprechend anpasst riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Aus Schriftform wird in AGB für Anzeigen und Erklärungen Textform Während der BGH bereits mit Urteil vom 14.07.2016 (III ZR 387/15) entschieden hatte, dass ein Unternehmen, das reine Online-Dienstleistungen anbietet, von seinen Kunden keine Kündigung …weiterlesen
Archiv für Oktober 2016
Erbeinsetzung und Vermächtnis – Worauf Sie achten sollten
Der Jurist unterscheidet streng zwischen Erbeinsetzung einerseits und Vermächtnis andererseits. Während der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers wird, also seine Rechtsstellung ganz (Alleinerbe) oder teilweise (Miterbe) erlangt, erhält der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass, den er binnen 3 Jahren gegen den Erben durchsetzen muss. Erblasser verwenden oft die Begriffe „erben“ und „vererben“ meinen aber „vermachen“ …weiterlesen
Ab 01.10.2016 sind in Arbeitsverträgen Schriftformklauseln bei Ausschlussfristen unwirksam
Viele Arbeitsverträge enthalten sog. Ausschlussfristen, also Regelungen, in denen die Parteien vereinbaren, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden müssen. Wird die Frist versäumt ist der Ausschluss entfallen. Da Standardarbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers gelten und deshalb einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen, hat eine zum 01.10.2016 in Kraft …weiterlesen
Fallstricke beim Aufhebungsvertrag umgehen
Auch, wenn derzeit in Deutschland noch weitgehend Vollbeschäftigung herrscht, so vermehren sich die Anzeichen dafür, dass Unternehmen anfangen werden Stellen abzubauen. Commerzbank und Deutsche Bank sind bereits in den Schlagzeilen. Andere werden folgen. Neben dem Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen wird dabei von Unternehmen auch Arbeitnehmern ein Aufhebungsvertrag zu einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten. Aufhebungsvertrag keinesfalls …weiterlesen