Alle Jahre wieder, wenn die Tage kürzer und die Nächte länger werden, werden auch die Straßen und Wege durch Regen und Schnee nass und damit glatt. Folge ist, dass nicht nur Rutschgefahr auf den Straßen und Gehwegen besteht, sondern Feuchtigkeit auch in Geschäftsräume mit Publikumsverkehr getragen wird und Kunden zu Sturz kommen können und sich …weiterlesen
Archiv für November 2016
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle steigt zum 01.01.2017
Nach einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.11.2016 steigt der Unterhalt für Kinder anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017. So viel bekommen minderjährige Kinder ab dem 01.01.2017 Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) dann 342 Euro statt bisher 335 Euro, bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) gibt …weiterlesen
Muss Arbeitgeber bei verspäteter Lohnzahlung 40 € Verzugsschadenspauschale bezahlen?
Nach § 288 Abs. 5 BGB, der 2014 neu eingeführt worden ist, hat ein Gläubiger bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 40 € (sog. Verzugsschadenspauschale). Gilt dies auch, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät bezahlt? Ja, sagt das LAG Köln in seinem Urteil vom …weiterlesen
Betreiber eines WLAN muss vom Hersteller voreingestelltes Passwort des Routers grundsätzlich nicht verändern
Wer wegen sog. Filesharing in seinem WLAN eine Abmahnung erhält und dann auch noch vor Gericht auf Ersatz der Abmahnkosten und Schadenersatz in Anspruch genommen wird, der weiß oft gar nicht, wie ihm geschieht, weil er die behauptete Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Kommen nicht Kinder oder andere zum Haushalt gehörende Personen als Verletzer in …weiterlesen
Zum Widerruf eines Darlehensvertrags
Widerruf oder Kündigung? Keine Frage. Wer sich aufgrund der historisch niedrigen Zinsen ärgert darüber ärgert, dass er aufgrund eines alten Darlehnsvertrags zur Finanzierung seiner Immobile weit mehr an Zinsen bezahlt als er bei einem Neuabschluss bezahlen müsste, wird schnell merken, dass eine Kündigung zur Umschuldung nicht lohnend ist. Dies deshalb, weil die Vorfälligkeitsentschädigung den Zinsvorteil „auffrisst“. …weiterlesen
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