Beim Erwerb eines Grundstücks fällt bekanntlich Grunderwerbsteuer an. Diese bemisst sich nach der Höhe des Kaufpreises. Was aber ist, wenn der Käufer, noch bevor er den gesamten Kaufpreis bezahlt hat insolvent wird? Ändert sich hierdurch die Höhe der Grunderwerbsteuer? Nein, wie nunmehr der BFH mit Urteil vom 12.05.2016 (II R 39/14) entschieden hat. Danach führt …weiterlesen
Archiv für November 2016
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