Ergibt sich das Erbrecht nicht aus einem notariellen Testament, dann benötigen die Erben als Legitimation regelmäßig einen Erbschein, der in einem sog. Erbscheinverfahren erteilt wird. Wer den Erbschein dann in Händen hat, kann sich als Erbe ausweisen. Deshalb kann es wichtig sein, wenn man sich Hoffnung auf eine Beteiligung am Nachlass macht, in diesem Verfahren …weiterlesen
Archiv für Dezember 2016
Wer dauerhaft neue Lebensgemeinschaft eingeht, verliert den Anspruch auf Trennungsunterhalt
Im Falle einer Trennung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn der Berechtigte wieder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Dies ist in § 1579 Nr. 2 BGB so geregelt. Wann eine solche Lebensgemeinschaft „verfestigt“ ist, sagt der Gesetzgeber dagegen nicht. Die Rechtsprechung geht dabei regelmäßig davon aus, dass eine Lebensgemeinschaft nicht vor Ablauf von 2 Jahren …weiterlesen
Kein Versorgungsausgleich bei krassem Fehlverhalten des Anspruchsstellers
Wird eine Ehe geschieden, dann findet regelmäßig auch ein Versorgungsausgleich statt. Dies bedeutet, dass derjenige, der während der Ehezeit mehr an Rentenanwartschaften erworben hat, die Hälfte davon seinem vormaligen Ehepartner abgeben muss. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Teilung der Rentenansprüche grob unbillig wäre, was insbesondere bei krassem Fehlverhalten des Anspruchstellers der Fall sein …weiterlesen
Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG für Gartenfest einer Rechtsanwaltskanzlei?
Das in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG geregelte Abzugsverbot soll der Steuergerechtigkeit dienen. Erfasst werden neben im Gesetz ausdrücklich genannten Regelbeispielen, wie Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motoryachten auch Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“. Gerade diese „ähnlichen Zwecke“ bereiten in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, denn bei den Regelbeispielen …weiterlesen
Bei notariellem Testament besteht regelmäßig zur Grundbuchberichtigungen keine Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins
Zählt zum Nachlass auch Immobilienvermögen und ist die Verteilung in einem notariellen Testament geregelt, dann genügt dieses regelmäßig, um eine Grundbuchberichtigungen durchzuführen. Das Grundbuchamt darf dann nicht noch (zusätzlich) die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Dies gilt auch bei schwieriger Rechtslage, wie das OLG München in seinem Beschluss vom 21.10.2016 (34 wie X 331/16) entschieden hat.weiterlesen