Auch, wenn das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten in § 2314 BGB umfangreiche Auskunftsansprüche gegen den Erben einräumt, steht der Pflichtteilsberechtigte oft vor dem Problem, wenn er keinerlei eigene Kenntnis vom Bestand und Umfang des Nachlasses hat, vorläufig einen Teilzahlungsanspruch zu beziffern. Eine Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, kann Einsicht in die …weiterlesen
Archiv für Februar 2017
BVerfG verstärkter Schutz vor Massenentlassung während der Elternzeit
Massenentlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen bedürfen nach § 17 KSchG zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen ordnungsgemäßen Konsultation des Betriebsrats, soweit ein solcher vorhanden ist, und einer vorherigen ordnungsgemäßen Anzeige an die Agentur für Arbeit. Dieser durch § 17 KSchG gewährleistete Schutz ist europarechtlich durch die Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie) beeinflusst. So ist nach der Rechtsprechung des …weiterlesen
Zusage einer Witwenrente muss grds. auch für aktuelle Ehefrau gelten
Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Zusage, dass der Ehefrau eine Witwenrente bezahlt wird, dann muss diese grundsätzlich so formuliert sein, dass davon nicht nur die „jetzige“, sondern die „jeweilige“ Ehefrau begünstigt wird. Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 21.02.2017 (3 AZR 297/15) entschieden.weiterlesen
Zu den Haftungsproblemen bei der Umwandlung einer GmbH in eine GbR
Findet ein Wechsel in der Gesellschaftsform und in der Struktur der Gesellschafter statt, dann besteht oft die Gefahr, dass nach Rechtsscheingrundsätzen ausgeschiedene Gesellschafter für Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Gesellschafter einer Gesellschaft, die umgewandelt wird, Gläubigern der umgewandelten Gesellschaft ihr Ausscheiden aus der Gesellschaft mitteilen, wenn sie nach der Beschlussfassung …weiterlesen
Keine Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines Widerruf
Haben Banken ihre Kunden bei Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags nicht bzw. nicht korrekt über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt, dann kann der Vertragsschluss auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen werden. Im Vergleich zu einer Kündigung ist dies für manchen Bankkunden eine Option kostengünstig aus dem nun lästig gewordenen Vertrag mit hohen Zinsen auszusteigen und einen neuen Vertrag …weiterlesen