Zu Hochzinsphase waren die Regeln klar: der Bausparer erhält in der Ansparphase für sein eingelegtes Kapital eine (bescheidene) Verzinsung. Dafür hat er gleichzeitig das Recht, wenn sein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, über den vereinbarten Betrag ein zinsgünstiges Baudarlehen zu erhalten. Dieses für die Bausparkassen einst lukrative System ist durch die Niedrigzinsphase auf den Kopf gestellt worden. Während …weiterlesen
Archiv für Februar 2017
Abstandsflächenvorschriften der BayBO gelten auch für Luftwärmepumpe
Wer bei der Errichtung von baulichen Anlagen Ärger mit dem Nachbarn vermeiden möchte, der sollte sich strikt an die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften halten. Diese Erfahrung musste nun auch ein Bauherr aus Nürnberg machen, der die Luftwärmepumpe seiner Heizanlage lediglich mit 2 m Abstandsfläche zum Nachbargrundstück errichtet hatte. Der Nachbar fühlte sich dadurch belästigt, zog vor Gericht …weiterlesen
Keine Minderung der Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäft durch nachträgliche Schadenersatzzahlung an Aktionäre
Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden. Fällt ein Veräußerungsverlust an, dann wird dieser vom Finanzamt in einem Verlustfestsetzungsbescheid festgesetzt. Was aber ist, wenn der Aktionär später aufgrund eines zivilrechtlichen Klageverfahrens für den Kursverlust eine Entschädigung streitet? Hat dies Auswirkungen auf den Veräußerungsverlust? Nein, wie nun der BFH mit Urteil vom 04.10.2016 (IX R …weiterlesen
4.759,64 € Honorar für Vorsorgeregelung durch Rechtsanwalt sind gerechtfertigt
Ein Ehepaar beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung einer Vorsorgeregelung, also je zwei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sie schlossen dabei mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung, wonach dieser für die Erstellung eine 2,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 180.000 € sowie eine 0,3 Erhöhungsgebühr liquidieren durfte und zahlten einen Gebührenvorschuss von 2.380 €. Mit den Leistungen des …weiterlesen
Darf der Arbeitgeber nach oben von Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers abweichen?
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Normalfall ist dabei eine durchschnittliche Leistungsbeurteilung. Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unterdurchschnittlich beurteilen, dann muss er im Streitfall beweisen, dass dieser unterdurchschnittlich gewesen ist. Will der Arbeitnehmer dagegen eine bessere Beurteilung als durchschnittlich, dann muss dieser wiederum im Streitfall beweisen, …weiterlesen