Auch, wenn es nicht zwingend erforderlich ist, so wird ein Immobilienerbe beim Grundbuchamt mit einer Forderung nach einem Erbschein konfrontiert. Da ein solcher gerade bei größeren Nachlässen teuer ist, sollte daher im Einzelfall stets geprüft werden, ob das Grundbuchamt überhaupt einen Erbschein verlangen darf oder sich aber, wie der nachfolgende Fall zeigt, nur Arbeit sparen …weiterlesen