Auch, wenn die Abmahnungen wegen Filesharing nachgelassen haben, ist die Thematik nach wie vor brisant, weil nunmehr vor dem Hintergrund drohender Verjährung etliche Abmahner begonnen haben ihre „Altbestände“ an unbezahlten Abmahnungen abzuarbeiten und Schadensersatzansprüche bei Gericht einzuklagen. Auch, wenn der Gesetzgeber zwischenzeitlich die gerichtliche Zuständigkeit zur Verfolgung solcher Ansprüche zentralisiert geregelt hat, um so eine bessere …weiterlesen
Archiv für März 2017
Werkvertrag ist auch bei nachträglicher „Ohne-Rechnung-Abrede“ wegen Verstoß gegen SchwarzArbG nichtig
Verstößt ein Werkvertrag gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, dann ist er nach § 134 BGB nichtig. Dies bedeutet, dass der Unternehmer nicht bezahlten Werklohn nicht verlangen kann; umgekehrt stehen dem Besteller weder Gewährleistungsrechte zu noch nach Rücktritt ein Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Werklohns. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH hinreichend geklärt. …weiterlesen
Behindertentestament zum Nachteil eines Sozialhilfeträgers nicht ohne weiteres sittenwidrig
Haben Eltern ein behindertes Kind, das Sozialhilfe bezieht, und ist Vermögen vorhanden, dann würde bei Eintritt des Erbfalls der Erbteil des behinderten Kindes zunächst dazu herangezogen werden, um dessen Lebensunterhalt zu finanzieren, also zum Verlust der Sozialleistungen führen. Deshalb wird in derartigen Fällen regelmäßig versucht mit einem sog. Behindertentestament einerseits dem behinderten Kind Vermögen zuzuwenden, …weiterlesen
EuGH stellt klar: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen Tragen eines Kopftuch verbieten
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht wegen ihrer Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden. So ist es im § 1 AGG geregelt. Wir als Arbeitgeber dagegen verstößt riskiert Entschädigung und Schadenersatz, § 15 AGG. Vor diesem Hintergrund sind Kopftücher am Arbeitsplatz in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das aber auch Einschränkungen möglich sind hat am 14.03.2017 der EuGH in zwei …weiterlesen
Keine neue Beweiswürdigung durch LAG im Kündigungsschutzprozess
Will der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, dann trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Kündigungsgrund vorliegt. Werden zum Beweis des Kündigungsgrundes Zeugen angeboten, dann werden diese im Rahmen einer Beweisaufnahme vom Arbeitsgericht vernommen. Das Arbeitsgericht entscheidet dann im Rahmen seiner Beweiswürdigung darüber, ob nach der Aussage der Zeugen nach seiner Einschätzung der …weiterlesen