Es gibt Arbeitnehmer, die sind für jeden Betrieb eine Zumutung. Gleichwohl sollte sich der Arbeitgeber davor hüten, wenn er den unliebsamen Arbeitnehmer endlich losgeworden ist, dann beim Zeugnis „nachzutreten“ und das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb zu polemisieren. Ein solches polemisches Arbeitszeugnis wird nämlich als sog. Nichtzeugnis eingestuft. Ist der Zeugnisanspruch in einem Urteil oder …weiterlesen
Archiv für Juli 2017
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 3
- 4
- 5