Mit Urteil vom 20.09.2017 (10 AZR 171/16) hat das BAG die Rechtsposition von Schichtarbeitern gestärkt. Die Richter haben dabei klargestellt, dass Nacht- und Feiertagszuschläge auf Basis des Mindestlohns (derzeit 8,84 €/Stunde) zu berechnen sind. Es genügt also nicht, wenn der Mindestlohn nur inklusive der Zuschläge erreicht wird.weiterlesen
Archiv für September 2017
Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1.7.2017 in Kraft getreten
Endlich ist nun die lang ersehnte Regelung im Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft getreten, die eine finanzielle Entlastung für Alleinerziehende gewähren soll: Seit dem 1.7.2017 kann unter bestimmten Voraussetzungen der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet werden. Zuvor wurde Alleinerziehenden ein Unterhaltsvorschuss bis maximal zum 12. Geburtstag des Kindes gewährt. Der Staat übernimmt durch diese Regelung den …weiterlesen
Bei Verdacht chronischer Wahnvorstellungen ist die Testierfähigkeit streng zu prüfen
Testierfähigkeit ist die Regel, Testierunfähigkeit die Ausnahme. Dies bedeutet, dass grundsätzlich derjenige, der behauptet ein Testament sei wegen Testierunfähigkeit unwirksam dies auch beweisen muss. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen das Nachlassgericht strengen Prüfungspflichten unterliegt und nicht einfach, ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen unternommen zu haben, von der Testierfähigkeit ausgehen darf. Dies ist beispielsweise bei chronischen Wahnvorstellungen …weiterlesen
OK-Vermerk im Sendebericht eines Telefaxes beweist nicht den Zugang des Schreibens
Wer eine zugangsbedürftige Willenserklärung abgibt, beispielsweise eine Kündigung, muss nachweisen, dass diese dem Empfänger auch zugegangen ist. Ein solcher Nachweis kann am einfachsten dadurch geführt werden, dass das Schreiben als sog. Einwurfeinschreiben versandt wird. Bei diesem bestätigt der Postzusteller, dass das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers eingelegt worden ist. Dies genügt für den Nachweis …weiterlesen
BFH entlastet Brezelverkäufer auf dem Münchner Oktoberfest
Gerade rechtzeitig zu dem am vergangenen Samstag begonnenen Münchner Oktoberfest hat der BFH mit Urteil vom 03.08.2017 (V R 15/17) Brezelverkäufer auf dem Münchner Oktoberfest steuerlich entlastet und entschieden, dass der Brezelverkauf in Bierzelten durch sog. Brezelläufer kein restaurantähnlicher Umsatz sei, der mit 19 % Mehrwertsteuer zu besteuern ist, sondern lediglich die Lieferung von Backwaren …weiterlesen