Eine einstweilige Verfügung ergeht im sog. vorläufigen Rechtschutzverfahren. Dies bedeutet, sie regelt einen Rechtsstreit nicht abschließend, sondern nur vorübergehend. Deshalb wird der Unterlassungsschuldner regelmäßig, nachdem gegen ihn eine solche Verfügung ergangen ist, vom Unterlassungsgläubiger mit einem Abschlussschreiben aufgefordert eine Abschlusserklärung abzugeben. In eine solchen Abschlusserklärung wird zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits die erlassene einstweilige Verfügung als …weiterlesen
Archiv für Oktober 2017
Zur Zulässigkeit einer auf telefonischer Beratung des Schuldners beruhenden Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Eine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ordnungsgemäß, wenn die Beratung zwischen dem Berater und dem Schuldner telefonisch erfolgt ist und sie während des Telefongesprächs zudem Bildkontakt hatten (z.B. Skype ö. ä.), LG Göttingen, Beschluss vom 07.07.2017– 10 T 37/17.weiterlesen
Unberechtigter Blick in fremde Personalakten rechtfertigt fristlose Kündigung
Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Dies gilt nicht nur für die Wegnahme fremder Sachen, sondern auch für die Einsicht in fremde Personalakten. Doch Vorsicht! Auch, wenn der Arbeitgeber diese nicht weggesperrt hat, sondern sich diese unverschlossen in einem Ordner im Büro des Chefs befinden, dann ist dies kein Freibrief für neugierige Arbeitnehmer Personalunterlagen der Kollegen zu lesen. Kommt dies …weiterlesen
Kosten für Beseitigung der vom Mieter schuldhaft verursachten Schäden sind bei gerade erst angeschaffter Wohnung Erhaltungsaufwand
Ein Albtraum für jeden Vermieter. Eine Eigentumswohnung wurde erst gerade angeschafft, der Mieter zahlt die Miete nicht, so dass das Mietverhältnis gekündigt werden muss und dann stellt sich auch noch heraus, dass der Mieter die Wohnung massiv beschädigt hat. Schadensersatzansprüche gegen den Mieter gehen ins Leere, weil dieser vermögenslos ist. In einer solchen Situation hilft …weiterlesen
BGH konkretisiert Anforderungen an Verwertungskündigung
Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann grundsätzlich nur dann vom Vermieter ordentlich gekündigt werden, wenn dieser ein berechtigtes Interesse hat. Neben einer schuldhaften nicht unerheblichen Pflichtverletzung des Mieters oder des Eigenbedarfs des Vermieters liegt ein solches berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB auch dann vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des …weiterlesen