Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kündigungsrechtsstreit gegen Ihren Arbeitgeber gewonnen und dieser ist nunmehr verpflichtet Sie zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen. Der Arbeitgeber denkt aber gar nicht daran und ignoriert den Weiterbeschäftigungsanspruch. Was machen Sie dann? Richtig. Sie versuchen das Urteil zu vollstrecken. Aber auch jetzt zeigt sich der Arbeitgeber nicht einsichtig, …weiterlesen
Archiv für Mai 2018
Kein Wertersatzanspruch des Verkäufers bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Wird ein Kaufvertrag wegen Widerruf des Käufers rückabgewickelt, dann steht dem Verkäufer grundsätzlich ein Wertersatzanspruch zu, wenn eine Nutzung der Kaufsache in einer Weise erfolgt ist, die über eine bloße Prüfung hinausgeht. Damit allerdings ein solcher Anspruch besteht und damit (teilweise) mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aufgerechnet werden kann, ist erforderlich, dass eine …weiterlesen
Arbeitgeber hat grds. keinen Anspruch auf Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer des Arbeitnehmers
Da heute nahezu jeder Arbeitnehmer über ein Mobiltelefon verfügt, ist er (theoretisch) für den Arbeitgeber rund um die Uhr erreichbar, wenn er dessen Mobilfunknummer hat. Auch, wenn viele Arbeitnehmer kein Problem damit haben, diese Nummer auch dem Arbeitgeber bekanntzugeben, besteht darauf grds. kein Rechtsanspruch, denn der Arbeitnehmer könne auch auf andere Weise sicherstellen, dass er …weiterlesen
Das müssen Sie zum Umgang mit Bankkonten im Erbfall wissen
In nahezu jedem Nachlass gibt es ein oder mehrere Bankkonten. Dies können Einzelkonten sein, also Konten, bei denen lediglich der Erblasser oder die Erblasserin Kontoinhaber war oder Gemeinschaftskonten, also solche Konten, an denen neben dem Erblasser/der Erblasserin auch noch der überlebende Ehegatte berechtigt ist. In diesem Fall ist dann wieder zwischen sog. Oder-Konten und Und-Konten …weiterlesen
Jetzt wird es ernst – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai in Kraft
Jetzt wird es ernst. Morgen, am 25. Mai 2018, tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach 2-jähriger Übergangszeit europaweit in Kraft. Das, was von europäischen Datenschützern (teilweise) als Meilenstein in Sachen Datenschutz gefeiert wird, weil Unternehmen mehr Pflichten auferlegt und Bürgern mehr Rechte eingeräumt werden, wird von anderen, gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen, mit Stirnrunzeln und argwöhnisch …weiterlesen