Am 25. Mai 2018 tritt europaweit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. In unseren vorangegangenen beiden Artikeln haben wir uns mit der Thematik beschäftigt, welche Auswirkungen diese auf die geschäftliche Nutzung von WhatsApp sowie den Umgang mit Visitenkarten haben kann. Im heutigen Beitrag zeigen wir Ihnen, dass bei strenger Anwendung der Vorschriften selbst Telefonkontakt mit Kunden …weiterlesen
Archiv für Mai 2018
Datenschutzgrundverordnung: Auch Visitenkarten können nun datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen
Nahezu jeder, der beruflich etwas auf sich hält, hat heute eine Visitenkarte, um so problemlos seine Kontaktdaten weitergeben zu können. Gleichgültig, ob es um Veranstaltungen zum Netzwerken geht oder aber Unternehmen Veranstaltungen zur Gewinnung von Neukunden abhalten. Der Erfolg solcher Veranstaltungen wird oft daran gemessen, wie viele Visitenkarten „eingesammelt“ worden sind. Das, was auf den …weiterlesen
Datenschutzgrundverordnung vs. WhatsApp
Am 25.05.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einheitlich in ganz Europa in Kraft. Das, was die einen als große Errungenschaft für den Datenschutz feiern, ist für die anderen ein Schildbürgerstreich erster Güte, der weniger den Interessen der Bürger dient, sondern Wasser auf die Mühlen der „Abmahnindustrie“ ist. Abmahnvereine und Abmahnkanzleien stehen schon in den Startlöchern und …weiterlesen
Europäisches Nachlasszeugnis – Was ist das?
Das Erbrecht wird in Deutschland regelmäßig durch einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein nachgewiesen. In Fällen, in denen sich ein Teil des Nachlasses im europäischen Ausland befindet, weil der Erblasser dort beispielsweise eine Immobilie hat, wird regelmäßig ein sogenanntes europäisches Nachlasszeugnis benötigt, um außerhalb Deutschlands das Erbrecht nachzuweisen. Der Erbe sollte daher, wenn er gegenüber dem …weiterlesen
Zur Rufausbeutung durch Nachahmung einer Produktausstattung
Genießt ein Produkt einen großen Bekanntheitsgrad, dann kann die Nachahmung einer bekannten Produktausstattung bereits dann eine unlautere Rufausbeutung im Sinne von § 4 Nr. 3b UWG sein, wenn sich die Wortmarke auf dem Nachahmungsprodukt von demjenigen des nachgeahmten Produkts unterscheidet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. Februar 2018 – 6 W 14/18).weiterlesen