Entfernt der Mieter eigenmächtig eine Außentreppe, die vom Garten aus einen eigenen Zugang zu dem OG gelegenen Wohnung des Vermieters ermöglicht, dann rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, ohne dass es maßgeblich darauf ankommt, ob vormals die Treppe vom Mieter angeschafft worden war (AG München, Urteil vom 16. März 2018, 424 C 13271/17).weiterlesen
Archiv für August 2018
Entschädigungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind grundsätzlich nicht vererblich
Schwerwiegende Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht können einen Anspruch auf Geldentschädigung rechtfertigen. Verstirbt allerdings der Geschädigte während des laufenden Verfahrens, dann erlischt der Anspruch. Der Rechtsstreit kann also nicht erfolgreich vom Erben weitergeführt werden (OLG Köln, Urteil vom 29.05.2018, 15 U 64/17).weiterlesen
Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Autokaufs wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung der VW-Bank und deren Tochtergesellschaften
Für Volkswagen nimmt es kein Ende. Erst der Ärger mit der Dieselaffäre bei der Volkswagen und Händler verstärkt von Gerichten gezwungen werden betroffene Kraftfahrzeuge zurückzunehmen. Nun droht neues Ungemach, denn das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.08.2018 (2 O 259/17) entschieden, dass ein Autokäufer nach wirksamen Widerruf eines Autokreditvertrages (VW-Bank) nicht nur die Raten …weiterlesen
Die Angabe „scheckheftgepflegt“ ist Beschaffenheitsvereinbarung beim Kfz-Kauf
Vor Gericht gilt in Zivilsachen die prozessuale Wahrheitspflicht. Dies bedeutet, dass jede Partei wahrheitsgemäß vortragen muss. Ein Recht zur Lüge gibt es nicht. Wer dagegen verstößt, der verstößt nicht nur gegen die prozessuale Wahrheitspflicht, sondern kann sich auch wegen eines (versuchten) Prozessbetrugs strafbar machen. Gleichwohl wird bekanntlich nirgendwo so viel gelogen, wie vor Gericht. Ein …weiterlesen
Kündigungsklausel in Bausparverträgen der Badenia Bausparkasse, die an den Monat des Vertragsschlusses anknüpft ist unzulässig
Mit Urteil vom 02.08.2018 hat das OLG Stuttgart (2 U 188/17) entschieden, dass eine Kündigungsklausel in allgemeinen Bausparbedingungen, die an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses anknüpft unzulässig ist, weil Verbraucher hierdurch unangemessen benachteiligt werden.weiterlesen