Der Ohrwurm von Marianne Rosenberg „Er gehört zu mir so wie mein Name an der Tür“ könnte bald der Vergangenheit angehören und müsste umgeschrieben werden auf „Er gehört zu mir sowie meine Nummer an der Tür“. Warum? Die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) macht es möglich, denn bei der standardisierten Angabe von Vornamen …weiterlesen
Archiv für Oktober 2018
Zur Abmahnfähigkeit einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung nach der DSGVO
Auch, wenn – soweit ersichtlich – die große Abmahnwelle, die nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 erwartet worden war, bislang ausgeblieben ist, nimmt der Zug langsam Fahrt auf. So hat das LG Würzburg mit Beschluss vom 13.09.2018 (11 O 1741/18 UWG) der Betreiberin einer Internetseite untersagt für ihre berufliche Tätigkeit eine unverschlüsselte Homepage ohne …weiterlesen
Onlinehändler aufgepasst! Neue Abmahngefahr durch Urteil des BGH zur Wettbewerbswidrigkeit einer Kundenbefragung nach der Vertragsabwicklung
Hätten Sie es gewusst: Sie verkaufen online über die üblichen Handelsplattformen Waren. Im Anschluss an einen Kauf übersenden Sie an die vom Kunden angegeben E-Mail-Adresse nicht nur elektronisch die Rechnung, sondern bitten diesen gleichzeitig Sie im Rahmen einer Kundenbefragung zur Zufriedenheit zu bewerten. Zulässig oder unzulässig? Sie werden es bereits geahnt haben. Während die Instanzgerichte dies für zulässig …weiterlesen
Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung muss nicht versteuert werden
An sich ein Albtraum. Das Eigenheim liegt in einer geplanten Stromtrasse, d.h. eine geplante Hochspannungsleitung soll genau über das eigene Zuhause gehen. Die damit einhergehende Wertminderung ist erheblich. Abgemildert wird das Ganze jedoch dadurch, dass der Netzbetreiber eine Entschädigung für die damit einhergehende Wertminderung bezahlt, so dass dem Eigentümer zumindest rechnerisch durch die Überspannung mit …weiterlesen
Verlangt der Arbeitnehmer ausdrücklich eine Barzahlung seines Lohns, dann tritt durch eine Überweisung keine Erfüllung ein
Arbeitslohn wird heute regelmäßig unbar ausgezahlt. Zu diesem Zweck benennt der Arbeitnehmer meist bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein Girokonto. Dies bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber stets durch Zahlung des Lohns auf dieses Girokonto den Anspruch des Arbeitnehmers erfüllt. Vielmehr muss nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts München (Urteil vom 25. September 2018, 3 Ca 4258/18) …weiterlesen