Wird zwischen möglichen testamentarischen Erben und den gesetzlichen Erben um die Wirksamkeit eines Testaments wegen nicht vorhandener Testierfähigkeit gestritten, dann wird von den gesetzlichen Erben, die das Testament anfechten, regelmäßig auch der Hausarzt oder die behandelnden Ärzte, die den Erblasser oder die Erblasserin zuletzt behandelt hatten, zum Beweis dafür angeboten, dass keine Testierfähigkeit mehr vorgelegen …weiterlesen
Archiv für Dezember 2018
Das sind Ihre Rechte beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken
Weihnachten das Fest der Liebe und der Geschenke?! Schön wär‘s. Stattdessen ist Weihnachten für viele Menschen purer Stress. Neben der Urlaubszeit ist die Weihnachtszeit nämlich auch die Zeit, die für marode Beziehungen das Ende bedeutet und mit etwas zeitlicher Verzögerung Scheidungsanwälten Hochkonjunktur beschert. Aber auch mit der Liebe zu den Geschenken ist es oft nicht …weiterlesen
Pflichtteilsstrafklausel greift nicht, wenn lediglich die Erbenstellung des Überlebenden angegriffen wird
Errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Erben und einen Dritten, beispielsweise ihre Kinder, zu Schlusserben einsetzen (sog. Berliner Testament) dann wird oft eine sog. Pflichtteilsstrafklausel verwendet. Darunter versteht man eine Regelung, wonach das Kind, das bereits beim ersten Erbfall dem Pflichtteil vom überlebenden Ehegatten verlangt, auch im zweiten Erbfall enterbt …weiterlesen
Zu weit gefasstes nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers ist insgesamt unwirksam
Weniger ist manchmal mehr. Dies gilt auch bei der Regelung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten in den Anstellungsverträgen von GmbH-Geschäftsführern. Sind diese nämlich zu weit gefasst, dann ist das gesamte Wettbewerbsverbot nach Auffassung des OLG München (Hinweisbeschluss vom 02.08.2018 – 7 U 2107/18) nichtig.weiterlesen
Vorerbschaft und Nacherbschaft – der Teufel lauert im Detail
Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe, Alleinerbe, Miterbe … Wer bei Erstellung eines Testaments mit Vorerbschaft und Nacherbschaft arbeiten möchte, der ist gut beraten, wenn er nicht laienhaft selbst etwas formuliert, sondern sich dabei kompetent anwaltlich beraten lässt, um zu wissen, was genau sich hinter den einzelnen Formulierungen verbirgt und welche Auswirkungen diese haben. Wer nämlich hier bei …weiterlesen