Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Dies wird recht deutlich an zwei unterschiedlichen Urteilen des Amtsgerichts München zu sog. Eigenbedarfskündigungen von Wohnraummietverhältnissen. Während wir erst vor kurzem an dieser Stelle davon berichtet hatten, dass ein angehender Facharzt, der in Augsburg wohnte und arbeitete, aber angab, er wolle sich beruflich nach …weiterlesen
Archiv für Februar 2019
Zur Verjährung von Ansprüchen der betroffenen Käufer im Dieselskandal
Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass von Dieselskandal betroffene Käufer nicht wehrlose Opfer sind, sondern grundsätzlich mit guten Erfolgsaussichten Ansprüche gegen Verkäufer oder Hersteller gerichtlich geltend machen können. Diese auf den ersten Blick gute Nachricht hat allerdings einen Haken, denn wer zu spät kommt, den straft hier zwar nicht das Leben, aber der läuft Gefahr, dass …weiterlesen
Steuerberater darf Kosten für Prüfung eines Steuerbescheids nicht ohne Auftrag zum Stundensatz berechnen
Steuerberater sind manchmal recht findig, wenn es darum geht, ihre Gebühren zu „optimieren“. Dies insbesondere dann, wenn seitens des Klienten das Mandatsverhältnis beendet worden ist und nun vor dem Hintergrund der schwindenden Umsätze versucht wir, aus dem Altmandat noch herauszuholen, was herauszuholen geht…. Wir führen derzeit gerade für einen Firmenkunden eine Reihe solcher Streitigkeiten gegen einen Steuerberater …weiterlesen
Eigenbedarfskündigung kann auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin gerechtfertigt sein
Eine Eigenbedarfskündigung zu formulieren und nötigenfalls auch den Anspruch auf Herausgabe mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ist nicht immer ganz einfach. Dies insbesondere dann, wenn ein sozial schwacher Mieter aus der Wohnung herausgeklagt werden soll. Dass dies aber durchaus möglich ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München vom 26.07.2018 (433 C 19586/17). Dort hat das Gericht der …weiterlesen
Wer Dieselfahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals mit bereits eingespieltem Software Update kauft, hat grds. keine Ansprüche gegen Volkswagen
Ein Wermutstropfen für Volkswagen. Nachdem zuletzt ja regelmäßig Rechtsstreitigkeiten von getäuschten Autokäufern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verloren gegangen sind, hat nun das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 30.01.2019 (2 O 2190/18) zugunsten des arg gebeutelten Autobauers entschieden. Der Fall unterscheidet sich allerdings dadurch von den übrigen Rechtsstreitigkeiten, dass hier eine Käuferin geklagt hatte, die …weiterlesen