Sie bekommen Schlafgäste und überlegen noch wo diese liegen sollen? Kein Problem. Bestellen Sie doch einfach online ein paar Matratzen auf denen es sich Ihre Gäste bequem machen und nach der Party schicken Sie die Matratzen einfach wieder zurück. Ihre Gäste müssen natürlich nicht auf der Schutzfolie schlafen, sondern Sie können die Matratzen auch auspacken …weiterlesen
Archiv für März 2019
BAG ändert seine Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub
Wenn ein Arbeitnehmer während eines Kalenderjahres durchgehend unbezahlten Sonderurlaub hat, entfällt der Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies hat das BAG nun in seinem Urteil vom 19.03.2019 (9 AZR 315/17) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert.weiterlesen
VW-Abgasskandal: Händler muss Audi Q3 zurücknehmen und neues Modell liefern
Wenn bisher Käufer von vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen erfolgreich vor Gericht gezogen sind, dann konnten diese zwar oft den Kaufvertrag rückabwickeln, mussten sich aber vom zurückzuzahlen Kaufpreis die Nutzungsentschädigung dafür, dass sie das Fahrzeug genutzt haben, abziehen lassen. Beklagte Händler haben so faktisch die Höhe der zu bezahlten Forderung regelmäßig reduziert. Wer noch ein Verfahren …weiterlesen
Zur Berücksichtigung eines durch den Erbfall erloschenen Nießbrauchs bei der Berechnung des Pflichtteils
Ist ein zum Nachlass zählendes Grundstück mit einem Nießbrauch belastet, dann ist bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bei der Wertermittlung der Wert des Nießbrauchs grundsätzlich zum Abzug zu bringen. Was aber ist, wenn der Nießbrauchsberechtigte zugleich Erbe wird und damit der Nießbrauch erlischt? Auch dann wirkt sich der Nießbrauch bei der Pflichtteilsberechnung wertmindernd aus (OLG …weiterlesen
Zur Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB
Bei der Berechnung der Höhe eines Pflichtteilsanspruchs ist nicht nur der Wert des Nachlasses maßgeblich, sondern auch Schenkungen, die der Erblasser einem Dritten gemacht hat, sind zu berücksichtigen. Das Gesetz unterscheidet dabei danach, ob der Beschenkte der Ehegatte oder aber ein sonstiger Dritter ist. Während nämlich beim sonstigen Dritten sich der Wert der Schenkung innerhalb …weiterlesen