Grundsätzlich entsteht der gesetzliche Urlaubsanspruch einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auch während der Elternzeit. Der Arbeitgeber hat wiederum die Möglichkeit durch eine entsprechende Erklärung nach § 17 BEEG zu verhindern. Dieses Kürzungsrecht des Arbeitgebers ist auch mit Unionsrecht zu vereinbaren (BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 362/18).weiterlesen
Archiv für März 2019
Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen in Bayern rechtens
Mit Urteil vom 14.03.2019 (Vf. 3-VII-18) hat der bayerische Verfassungsgerichtshof die Popularklage nach Art. 98 S. 4 BV einer islamistischen Religionsgemeinschaft gegen das Kopftuchverbot in Gerichtssälen abgewiesen und damit die Bayerische Regelung der Amtstracht bei Gericht in Art. 11 Abs. 2 BayRiStAG, wonach Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälte und Landesanwältinnen in Verhandlungen …weiterlesen
Bewertungserpressung ist kein Kavaliersdelikt
Das Internet hat vieles verändert und viel Positives hervorgebracht. Shopen, Streamen und Informationen aus aller Welt rund um die Uhr, sind neben der E-Mail Kommunikation, nur einige Bereiche, die das moderne Leben grundlegend verändert haben. Wo Licht ist, ist aber meist auch Schatten, denn die Anonymität des Internets führt nicht nur dazu, dass sich die …weiterlesen
Die Ankündigung eines Richters die einschlägige BGH-Rechtsprechung bei seiner Entscheidung zu ignorieren rechtfertigt einerseits nicht die Besorgnis der Befangenheit kann aber andererseits zur Aufhebung der Entscheidung und Rückverweisung führen
Stellen Sie sich vor, Sie führen einen Rechtsstreit vor Gericht und ihr Anwalt findet eine bereits zu dieser Thematik ergangene Entscheidung des BGH, die Ihre Rechtsposition stützt. Der mit der Angelegenheit befasste Richter zeigt sich davon aber wenig beeindruckt, sondern äußert sich zunächst in der Verhandlung überrascht, dass es diese Entscheidung überhaupt gibt. Bei nochmaligem, …weiterlesen
Ohne Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung besteht Abmahngefahr
Während es vormals, als der Widerruf nur schriftlich ausgeübt werden konnte, als wettbewerbswidrig angesehen wurde, wenn Händler im Rahmen der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer genannt haben, sehen zwischenzeitlich immer mehr Gerichte, so zuletzt das OLG Schleswig (Urteil vom 10. Januar 2019,6 U 37/17) es als wettbewerbswidrig an, wenn Onlinehändler, die die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung verwenden, in dieser nicht …weiterlesen