Umfangreiche Umbaumaßnahmen in einem Mietshaus sind ein Graus eines jeden Mieters, weil durch Lärm und Schmutz der Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigt wird. Dass Mieter dies nicht immer klaglos hinnehmen müssen verdeutlicht ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.03.2019 (2 U 3/19), das eine Frankfurter Anwaltskanzlei in eigener Sache erstritten hatte, weil der Erwerber die …weiterlesen
Archiv für April 2019
