Gute Nachricht für alle diejenigen Käufer von Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns die vom Dieselabgasskandal betroffen sind und die noch in 2019 Klage erhoben haben. Das OLG Oldenburg hat nämlich in seinen Urteilen vom 30.01.2020 (1 U 131/19 und 1 U137/19) entschieden, dass die Verjährungsfrist nicht bereits 2015, sondern erst 2016 zu laufen begonnen habe, so dass …weiterlesen